1. Elementarversicherung - Elementarschadenversicherung
2. Notwendigkeit der Elementarversicherung
3. Versicherbare Gefahren
4. Versicherbarkeit gegen Elementarschäden
5. Einteilung in Gefahrenzonen bestimmt den Beitrag
6. Beitragshöhe
7. Leistung im Schadensfall
8. Schadenbeispiele und Urteile zur Elementarversicherung

1. Elementarversicherung - Elementarschadenversicherung

Die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen ist eine Folge des Klimawandels. Zu großen Schäden am Gebäude, am Hausrat oder Inventar können Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder starker Schneefall führen. Jeder kann davon betroffen sein. Insbesondere Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch weit entfernt von einem Gewässer oder einem Hochwassergebiet.

Ein umfassender Versicherungsschutz gegen Schäden aus Naturgefahren ist daher für Privatpersonen und auch Unternehmen unverzichtbar. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter, alle sind gefordert Eigenvorsorge zu betreiben, wie durch präventive Maßnahmen am sowie im Gebäude.

2. Notwendigkeit der Elementarversicherung - Elementarschadenversicherung

Ob Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung von Elementarschäden gefährdet ist, lässt sich prüfen, z.B.: liegt dieses in einer Senke. Bei Ihrer Gemeinde oder der entsprechenden Fachbehörde erhalten Sie die Gefahrenkarten und Informationen zu historischen Schadensfällen. Besteht eine erkennbare Gefährdung, ist es empfehlenswert sich bei einem Ortstermin durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro beraten zu lassen um entsprechende Schadenverhütungsmaßnahmen zu erörtern und evtl. bauliche Änderungen durch einen Fachbetrieb installieren zu lassen.

3. Versicherbare Gefahren

In der Elementarversicherung, als zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sind Schäden versichert, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Unter die versichernde Gefahren des Versicherungsschutzes der Elementarschadenversicherung fallen somit.

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Blitzschlag
  • Starkregen

4. Versicherbarkeit gegen Elementarschäden

In etwa 98,5 % der Gebäudeversicherung sind mit einem Standardprodukt gegen Elementarschäden versicherbar. Die restlichen 1,5 % der Gebäude liegen oft in stark Hochwasser gefährdeten Gebieten. Auch für diese Gebäude besteht meistens die Möglichkeit einen adäquaten Versicherungsschutz zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Installation von Schaden verhütenden Maßnahmen oder die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung je Schadensfall.

5. Einteilung in Gefahrenzonen bestimmt den Beitrag

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat ein bundesweit einheitliches Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) erstellt. Dieses System ermöglicht den Versicherungsgesellschaften die exakte Risikoeinstufung von Gebäuden in Deutschland. Hierbei erfolgt die Einstufung in 4 Gefährdungsklassen. Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist der Beitrag in der Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung.

6. Höhe des Beitrages zur Elementarversicherung

Rund 87 % der Gebäude in Deutschland befinden sich in der niedrigsten Gefährdungsklasse 1 nach ZÜRS. Der Beitragsaufwand für ein Einfamilienhaus in dieser Gefährdungsklasse 1 beträgt ca. Euro 100 jährlich für die Elementarversicherung für die Gebäudeversicherung und für die Hausratversicherung.

7. Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall richtet sich die Leistung nach der Höhe der Reparaturkosten für das beschädigte Gebäude sowie für den beschädigten Hausrat. Falls es erforderlich sein sollte, wird der Neubau eines gleichwertigen Gebäudes ersetzt.

8. Schadenbeispiele und Urteile zur Elementarversicherung

Ein Wohnhaus, das an einem Hang gebaut wurde, wird aufgrund eines Starkregens überflutet. Einige Gebäudebestandteile werden beschädigt und durch die Elementarschadenversicherung der Wohngebäudeversicherung finanziell ersetzt. Z.B. die eingebaute Heizungsanlage, die fest verlegten Parkettböden und Fliesen.

Aufgrund von starken Regenfällen überflutet das Abwasser aus der Kanalisation einige Teile des Gebäudes und richtet erheblichen Schaden an. Grund hierfür war, dass das Rückstauventil den starken Regenfällen nicht standhielt. Die Kosten für den entstandenen Schaden werden durch die Elementarversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Durch starke Regenfälle wird das Erdreich aufgeweicht und verursacht das Abrutschen einer Erdlawine. Diese bringt das Wohnhaus zum Einsturz und sämtliche Einrichtungsgegenstände des Versicherungsnehmers werden zerstört. Der Schaden wird durch die Elementarschadenversicherung ersetzt.

Nach tagelangem Schneefall kann das Garagendach die Schneelast nicht mehr tragen. Diese bricht unter der gewaltigen Schneelast zusammen. Die Elementarversicherung der Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Reparatur des Schadens.

Urteile zur Elementarversicherung

Stichwort: kein Elementarschaden bei geringen Wassermengen
LG Nürnberg-Fürth - 2012 - AZ 809839/10

Stichwort: keine Überschwemmung im Sinne der Elementarversicherung bei Regenwassereinbruch durch abfallende Abfahrt
LG Oldenburg - 2011 - AZ 5U160/11

Stichwort: Überschwemmung durch Schneemassen auf Terrasse oder Balkon
LG Dortmund - 2012 - AZ 20452/11